Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

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Es gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Steve Drechsler & Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Ski- und Snowboardschule. Die Dienstleistungen umfassen den Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen von Schneesportarten, insbesondere des Skilaufes, Snowboard und Langlaufes sowie das Führen und Begleiten von Langlauf-Wanderungen bzw. Ski- und Splittboardtouren.

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Die Kurspreise gelten laut Preisliste der Saison.

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Die Ausübung von Wintersport ist mit Risiken verbunden. Wer an Angeboten der Steve Drechsler & Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS teilnimmt, erklärt sich daher mit der Anmeldung einverstanden, dass die Teilnahme (die eigene und die aller mit angemeldeten Personen) auf eigene Gefahr geschieht und, die zumutbare Sorgfaltspflicht vorausgesetzt, die Ski- und Snowboardlehrer und Verantwortlichen nicht haftbar gemacht werden können. Bei der Kursanmeldung hat der Vertragspartner die Steve Drechsler & Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS genau über seine Fähigkeiten und Erfahrungen in der entsprechenden Schneesportart (Ski, Snowboard, Langlauf, Telemark etc.) bei Kursbeginn wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären. Bitte lassen Sie ihre eigene Skiausrüstung vor Kursbeginn überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern. Die Lehrkräfte der Steve Drechsler & Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS haften nicht für Schäden infolge falsch eingestellter oder fehlerhafter Ausrüstungsgegenstände.

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Jeder Teilnehmer trägt die mit den Sportaktivitäten typischerweise verbundenen Risiken selbst. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, für den persönlichen Versicherungsschutz zu sorgen. Darüber hinaus werden eine Unfall-, eine persönliche Haftpflicht- und eine Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen.

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Die Bezahlung der Angebote erfolgt durch Barzahlung, Vorabüberweisung, Kreditkarte, Paypal oder ähnlichen Zahlungsmitteln vor Kursbeginn.

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Die Kosten für Liftkarten und Skiausrüstung sind nicht in der Kursgebühr enthalten.

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Die Kurskarte ist nicht übertragbar und nur gültig für den auf der Kurskarte eingetragenen Zeitraum. Die Skikurstage müssen hintereinander genommen werden. Die Kurskarte wird nicht zurückerstattet. Sie ist dem Schneesportlehrer vor Kursbeginn unaufgefordert am Sammelplatz vorzuzeigen.

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Bezahlte Kurskarten und bezahlte Privatstunden sind fixe Buchungen. Nicht im Voraus bezahlte Kurse und Privatstunden sind keine fixen Buchungen.

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Vom Kursteilnehmer nicht genutzte Unterrichtsstunden verfallen und können nicht verrechnet, vergütet, nachgeholt oder übertragen werden. Das pünktliche Erscheinen am Treffpunkt liegt in der Verantwortung des Skigastes. Für zu spätes Erscheinen am vereinbarten Treffpunkt übernimmt die Skischule keine Haftung. Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift der Kursgebühr.

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Stornierungen für fix zugesagte Privatstunden müssen bis spätestens 16:00 Uhr am Vortag bekannt gegeben werden, andernfalls ist die Steve Drechsler & Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS berechtigt, den vereinbarten Tarif zu verlangen.

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Rückvergütung der Kurskarte bei Krankheit oder Verletzung kann nur mit ärztlicher Bestätigung eines ortsansässigen Arztes gewährt werden.

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Bei weniger als 4 Kursteilnehmern in Gruppenkursen behält die Steve Drechsler & Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS sich das Recht vor, Skikurse zusammenzulegen oder die Kurszeiten auf 1,5 Stunden pro Halbtag zu reduzieren.

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Steve Drechsler & Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS und der angeschlossene Verleih haften nicht bei Unfall oder Verletzung der Kursteilnehmer. Die Steve Drechsler und Martin Simon GbR | NATIVE SNOWSPORTS und der angeschlossene Verleih lehnen jegliche Haftung für Unfälle, die sich vor, während und nach dem Skiunterricht oder dem Verleih ereignen, ab. Eine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung wird empfohlen und ist Sache der Teilnehmer.

Jeder Kursteilnehmer nimmt auf eigenes Risiko am Unterricht teil. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung geltend gemacht wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, sofern die Skischule schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Pflichtverletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

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Soweit in den AGB nichts anderes geregelt, ist die Haftung auf Schadensersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Alle Unfälle, Unfallbeteiligungen und Schadensfälle (Personen-/Sachschäden), die während der Mietdauer (Skiverleih) oder während des Skikurses (Skischule) passieren, müssen binnen 24 Stunden dem Skiverleih bzw. der Skischule in schriftlicher Form gemeldet werden. Andernfalls verzichtet der Kunde unwiderruflich auf Ansprüche jeglicher Art gegenüber der Skischule bzw. dem Verleih.

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Bei Einwirkung durch höhere Gewalt (z.B. witterungsbedingte Einflüsse) kann keine Rückerstattung der Kurspreise gewährt werden.

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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen eine schriftliche/mündliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten, wenn sie nach Beendigung des Skikurses auf eigene Gefahr noch selbständig ohne Aufsicht fahren dürfen.

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Der Gerichtsstand ist Chemnitz. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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